Whistleblowing
Gemäß dem erlassenen Dekret Nr. 24 vom 10. März 2023 besteht für alle Angestellten, Kunden, Lieferanten sowie andere juristische und natürliche Personen die Möglichkeit, Verstöße gegen geltende Gesetze oder betriebsinterne Normen vertraulich zu melden. Die von Ihnen bereitgestellten Informationen werden vertraulich behandelt, und der gemeldete Vorfall wird gründlich untersucht. Alle Angaben zu Ihrer Person werden streng vertraulich behandelt und nicht an Vorgesetzte, leitende Stellen oder andere Personen im Unternehmen weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.